AGB

§1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“), wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Beauftragung einer Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil aller unserer Leistungen, insbesondere:

  1. a) Digitalisierung (Inhouse und beim Auftraggeber) sowie elektronische Speicherung von physischen Dokumenten gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber.
  2. b) Übernahme und Aufbewahrung von physischen Dokumenten und Datenträgern gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber
  3. c) Entsorgung und Vernichtung von physischen Dokumenten und Datenträgern gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber.
  4. d) Erbringung von Transportdienstleistungen gemäß eines schriftlichen Angebots durch uns an den Auftraggeber.

Die entsprechenden Leistungen werden detailliert in dem jeweiligen Angebot beschrieben

§ 3 Leistungsfrist, Leistungsverzug, Leistungserbringung

(1) Die Frist zur Erbringung der Leistung wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme des Auftrags angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Frist ca. vier  Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern wir verbindliche Fristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Frist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten.

(3) Der Eintritt unseres Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Geraten wir in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens in Höhe von 5% des Nettoauftragswerts verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, sofern der Auftraggeber einen höheren oder wir einen niedrigeren Schaden nachweisen.

(4) Verzögert sich die durch uns zu erbringende Leistung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die von uns nicht zu vertreten sind, verlängert sich der Zeitraum für die Leistungserbringung um eine angemessene Zeit.

(5) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Umstände, können wir den daraus entstehenden Schaden sowie Mehraufwendungen vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Darüb^erhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Entsteht dem Auftraggeber infolge eines von uns zu vertretenden Verzuges ein Schaden, so kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 10% der vereinbarten Bruttovergütung verlangen. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(8) Die Rechte des Auftraggebers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

(1) Eine Lieferung von Dokumenten oder Datenträgern erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern wir uns vertraglich zum Transport der Dokumente oder Datenträger verpflichtet haben, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Individualvertragliche Regelungen zur Lieferung gehen den hier beschriebenen vor.

(2) Beschädigungen einer Sendung sind vom Auftraggeber oder eines bevollmächtigten Dritten bei Übernahme festzustellen, bei dem Speditionsunternehmen zu reklamieren und uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(4) Unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.

(5) Nach drei Monaten werden Dokumente und Daten standardmäßig vernichtet. Dies erklärt der Auftraggeber in einer schriftlichen Einverständniserklärung, die mit der Übergabe der digitalisierten Daten an den Auftraggeber ausgeliefert wird. Die Freigabe der Einverständniserklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach Datenübergabe erfolgen.

§ 5 Einsatz von Subunternehmern

Um unseren vertraglichen Pflichten nachzukommen dürfen wir Unternehmen gemäß einer dem jeweiligen Vertrag gegebenenfalls beizufügenden Anlage als Subunternehmer einsetzen. Eine Unterbeauftragung eines Unternehmens, welches nicht in der Anlage benannt ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Dieser darf die Einwilligung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ausgenommen von dieser Regelung sind Transportdienstleitungen, bei denen uns ein Bestimmungsrecht zusteht, es sei denn es wurde schriftlich der Einsatz eines bestimmten Speditionsunternehmens vereinbart.

§ 6 Urheberrecht, Rechte Dritter

(1) Der Auftraggeber bestätigt, die Erlaubnis zur Digitalisierung der uns zu diesem Zweck überlassenen Dokumente zu besitzen.

(2) Sollten durch die Erbringung der vereinbarten Leistung Rechte Dritter verletzt werden, hat der Auftraggeber uns von allen hierdurch entstehenden Kosten freizustellen. Insofern behalten wir uns das Recht vor, uns im Falle von Klagen oder Ansprüchen Dritter, welche durch die Erbringung der Leistung entstehen, bei dem Auftraggeber schadlos zu halten.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen, Vergütung

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß Angebot und Leistungsbeschreibung.

(2) Bei einer vom Angebot abweichenden Menge an zu verarbeitenden Dokumenten oder Datenträgern, behalten wir uns eine Anpassung der Vergütung für die beauftragte Leistung vor. Dasselbe gilt, sofern das vom Auftraggeber überlassene Material andere als die im Angebot zugrunde gelegten Eigenschaften aufweist und uns hierdurch ein Mehraufwand entsteht. In diesen Fällen kann der Auftraggeber die Fortführung des Auftrags ablehnen. Bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Kosten können wir anteilsmäßig verrechnen.

(3) Rechnungsbeträge sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die geschuldete Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(5) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der erbrachten Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, unberührt.

§ 8 Mängelansprüche des Auftraggebers

(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Art und Beschaffenheit der Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Art und Beschaffenheit der Leistung gelten unsere Leistungsbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns öffentlich bekannt gemacht wurden.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, sofern diese nicht nach dem Vertrag vorausgesetzt sind. Mängelansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern die Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit auf der Beschaffenheit der zu digitalisierenden Vorlagen beruht, welche technisch keine höherwertige Scanqualität als die bei der Digitalisierung gewählte erlauben. Werden vom Auftraggeber oder Dritten Änderungen

vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(4) Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, und haben wir diesen Mangel zu vertreten, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar.

(7) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen haben.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 86675 Buchdorf. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.