Da viele Akten einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von bis zu 30 Jahren unterliegen, entscheiden sich unsere Kunden nach der Digitalisierung oft für eine Einlagerung ihrer Dokumente in unserem Hochsicherheitsarchiv. Bei bestimmten Unterlagen ist die Aufbewahrung der Original-Dokumentationen gesetzlich vorgeschrieben – deshalb ist eine Vernichtung erst nach Ablauf der Frist möglich.

Beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in Neustadt entschied man sich ebenfalls für die Einlagerung der Dokumente nach der vollendeten Digitalisierung. Wie das Digitalisierungsprojekt im Voraus ablief, lesen Sie hier.

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